Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

 

Wenn Sie kein Bürgerkonto habe oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Datenschutzhinweise

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden zur Bearbeitung eines Auskunftsersuchen erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i. V. m. BayUIG.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können. 

Informationen über schädliche Bodenveränderungen / Altlasten / Altlastverdachtsflächen sind personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können deshalb nur den Grundstückseigentümern und von diesen hierzu ermächtigten Personen erteilt werden. 

Grundstücksdaten
Antragsteller
Grundstückseigentümer (falls abweichend vom Antragsteller)

Für die Auskunft können gemäß Art. 12 Abs. 1 BayUIG i. V. m. Nr. 1.I.10/2 des Kostenverzeichnisses Kosten (Gebühren, Auslagen) erhoben werden. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand. Für negativ Auskünfte (keine Altlast bzw. Verdachtsfläche) werden in der Regel keine Gebühren erhoben. In anderen Fällen können die Gebühren abhängig vom Aufwand von 10,00 bis 2.500,00 EUR zzgl. Auslagen betragen. Die Rechnung geht gesondert an den Antragsteller.