An das

Landratsamt Schwandorf

- Untere Bauaufsichtsbehörde -

Wackersdorfer Str. 80

92421 Schwandorf

Die Übereinstimmung der Aufteilungspläne mit dem tatsächlichen Bestand ist zu bestätigen.

Antragsteller

Nur bei einem gemeinschaftlichen Antrag: Für die Übernahme der Kosten und die Zustellung der Bescheinigung ist ein Vertreter zu benennen. 

Vertreter des Antragstellers
Baugrundstück
Kennzeichen des Sondereigentums

Alle zu derselben Einheit gehörenden Räume sind mit der gleichen Nummer zu bezeichnen. Die im Antrag genannten Nummern sollen sich mit den Nummern im Aufteilungsplan decken. Es ist ein dokumentenechter Stift zu verwenden. 

Stellen Sie Stellplätze oder Freiflächen maßstabsgerecht dar, an denen Sondereigentum begründet werden soll, und vermaßen Sie diese in Länge, Breite und Abstand zur Grundstücksgrenze. Stellplätze auf Mehrfachparkern können separates Sondereigentum bilden. Dazu ist jede Parkebene als einzelner Grundriss darzustellen.

Aufteilungspläne

Alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind im lesbaren Maßstab darzustellen. Ein aktueller amtlicher Lageplan, mit Kennzeichnung des Grundstücks ist beizulegen. Für jeden Raum ist die Nutzung eindeutig anzugeben. Die Bauzeichnung darf das Format DIN A3 nicht übersteigen und ist mind. 2-fach einzureichen. 

Anlagen
Datenschutzhinweise

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um die Anträge zu bearbeiten, die mit dem Formblatt gestellt werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die bayerische Bauordnung (BayBO), das Wohnungseigentumsgesetz, die Versammlungsstättenverordnung (VstättV), das Bundesimissionsschutzgesetz (BimSchG), das Denkmalschutzgesetz (DSchG) und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von userem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.