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Landratsamt Schwandorf

Untere Naturschutzbehörde

Postfach 15 49

92406 Schwandorf

Meldebogen Biberschäden

Datenschutzhinweise

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben für den Vollzug des Artenschutzrechtes. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist

Art. 6 DSGVO.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können. 

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist.

Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

1. Angaben zum Antragsteller
2. Ort des Schadens und Zeitpunkt der Schadensfeststellung

Zum Schadensort bitte Feldstückskarte, Luftbild und Fotos beilegen. Wollen Sie mehrere Dateien hochladen bitte mit + die Upload Schaltflächen hinzufügen.

3. Schadensart

Dokumentation des Schadens mit Fotos ist zwingend erforderlich. Wollen Sie mehrere Dateien hochladen bitte mit + die Upload Schaltflächen hinzufügen.

5. Ermittlung der Schadenshöhe

5.1 Flächenschaden

5.2 Weitere Schäden

Sachschaden / Maschinenschaden

Unterminierung- / Uferschaden

Angabe von Wiederherstellungs-, Auffüllkosten. Material und Arbeitsaufwand mit Geräten zu Sätzen des Maschinenrings. Ausführliche Schadensbeschreibung unter Punkt 4.

Sonstige Schäden

Laut Schadensbeschreibung unter Punkt 4. Bitte Nachweise beilegen.

Gesamtschadenshöhe

7. Erklärung zur Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 definiert. Antragsteller, die nicht unter KMU (250 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro) fallen, müssen gemäß Ziffer 72 der „Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar-und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020“ in Ihrem Antrag die Situation beschreiben, die ohne Beihilfe bestehen würde (kontrafaktische Fallkonstellation). Aus diesen Unterlagen muss ersichtlich sein, dass die Förderung den beabsichtigten Anreizeffekt hat und ohne die Förderung die Maßnahme nicht oder nicht in diesem Umfang stattfinden könnte.

8. Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. mit offenen Rückforderungsansprüchen

Auf Grund der Deckelung des Fonds werden Entschädigungsanträge bis Jahresende gesammelt und bei Überlastung des Fonds anteilig gekürzt. Die Auszahlung erfolgt dehalb erst circa im Mai des Folgejahres.