Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Geburtsurkunde

Hinweise:

  1. Für Kinder, die ab dem 1. März 2021 geboren sind, erhalten die Eltern zusammen mit einem Willkommenspaket der Koordinierungsstelle frühe Kindheit (KoKi) von Amts wegen einen Gutschein für 12 Windelsäcke (ohne Antrag)
  2. Eine Antragstellung mit diesem Formblatt erfolgt NUR mehr dann, wenn die Erziehungs-/Sorgeberechtigten nach der Geburt ihres Kleinkindes ihren Wohnsitz im Landkreis Schwandorf nehmen.
  3. Hat das Kind zum Zeitpunkt des Antragseingangs das zweite Lebensmonat vollendet, erfolgt die Bewilligung von Windelsäcken anteilig.
  4. Antragsteller/in und Kind müssen jeweils mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf gemeldet sein.
Ihre persönlichen Daten
Hiermit beantrage ich gebührenfreie Windelsäcke für folgendes Kind:

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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Windelsäcke zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e i. V. m. Abs. 3 DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie auf unserer Homepage unter dem Link https://www.landkreis-schwandorf/Quicknavigation/Datenschutz/ lesen. Alternativ erhalten Sie diese auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.