Antrag auf Änderung/Feststellung des Familiennamens

Die Daten werden aufgrund folgender Vorschriften erhoben

  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - NamÄndG - vom 05.01.1938 (RGBI. I S. 9) in der derzeitigen Fassung
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - NamÄndVwV - vom 11.08.1980 (BAnz.Nr. 153a) in der derzeitigen Fassung.

I. Antrag

II. Person, deren

geändert/festgestellt werden soll:

Bei Änderung des nach deutschem Recht geführten Ehenamens (Nr. 2 Abs. 3 NamÄndVwV):

III. Ehegatte, der unter II. genannten Person, dessen Ehename

IV. Minderjährige Kinder

1. Kind: 


2. Kind: 


3. Kind: 

Für weitere Kinder bitte Anlage beifügen.

V. Begründung des Antrags

VI. Antragstellende Person

genannten Kindes (Kinder).

in der Eigenschaft als

VII. Beteiligte, die zu hören sind (z.B. leibliche Mutter, leiblicher Vater, Pflegeeltern, usw.)

Lfd.

Nr.

Name, Wohnort und Wohnung, Verwandschaftsverhältnis zur Antragstellerin/zum Antragsteller

Stellungnahme

Blatt

Nr.

1.


2.

VIII. Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin/der Antragsteller

Ich versichere - Wir versichern - , dass ein Antrag auf Namensänderung- feststellung bisher noch nicht gestellt worden ist.

Der Antrag auf Namensänderung- feststellung wurde am 

bei folgender Behörde gestellt:

und wie folgt beschieden:

Mir - Uns - ist bekannt, dass für die Bewilligung, die Zurücknahme und die Ablehnung des Antrags eine Verwaltungsgebühr erhoben werden kann. 

 

,den

und wie folgt beschieden:

IX. Nachweise

1.1

Zur Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung) für alle im Antrag erfassten Personen

(Nr. 17 Buchst. c)

1.11

Personalausweis oder Reisepass

1.12

Urkunde über den Erwerb/Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

1.13

Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher

1.14

Reiseausweis oder Eintragung der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz oder amtliche Bescheinigung gemäß § 2 Abs. FlüchtlMaßnG

1.2

Zum Wohnsitz (Nr. 17 Buchst. d)

1.21

Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

1.22

Angaben über den Aufenthalt oder gewerbliche Niederlassung in den letzten 5 Jahren

1.3

Zum Personenstand (Nr. 17 Buchst. e)

1.31

Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags/evtl. Beurkundung beim Standesamt I in Berlin

1.32

Beglaubigte Abschrift des Familienbuches

1.33

Beglaubigte Abschrift des Heiratseintrags

1.34

Bescheinigung über Namensänderung

1.35

Kirchliche oder andere Beweiskräftige Bescheinigungen

1.4

Führungszeugnis nach § 30 BZRG für über 14 Jahre alte Personen (Nr. 17 Buchst. f)

1.5

Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei Antrag durch Vormund, Pfleger oder Betreuer (Nr. 17 Buchst. g)

1.6

Vorm.-gerichtl. Anhörung bei über 16 Jahre alten beschr. geschäftsfähigen Personen (Nr. 17 Buchst. h) oder Geschäftsfähigen, für die ein Betreuer bestellt ist und Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist (§ 2 Abs. 2 NamÄndG)

1.7

Einkommensnachweis, falls verlangt

1.8

Über Besitz des elterlichen Sorgerechts

1.9

Bescheid über frühere Entscheidung in einem Namensänderungsverfahren (Nr. 17 Buchst. i)

2.

Nachweise nach Nr. 18 NamÄndVwV

Von der Verwaltungsbehörde zu beschaffen

2.1

Auskunft nach dem Schuldnerverzeichnis (Nr. 18 Buchst. a)

2.2

Auskunft der zust. Polizeidienststelle bei über 14 Jahre alten Personen (Nr. 18 Buchst. b)

2.3

Stellungnahme des zust. Jugendamtes bei Stief- oder Pflegekindern (Nr. 18 Buchst. c)

2.4

Stellungnahme der Beteiligten (Nr. 18 Buchst. d)

2.5

Auskunft des Standesbeamten des Standesamtes I in Berlin (Nr. 18 Buchst. e)

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zu den Anforderungen an ein psychologisches Gutachten im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren: Merkblatt

X. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Namensänderungsbehörde:

Zur Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf Namensänderung werden personenbezogene Daten erhoben. Die Verarbeitung dient ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Ihre Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO i. V. m. folgenden Vorschriften erhoben:

  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
  • Erste Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (FamÄndGDV1)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Nr. 17 NamÄndVwV und sind regelmäßig vom Antragsteller zu beschaffen. Ohne die verlangten Unterlagen ist die Bearbeitung nicht möglich und kann auch nicht zum Erfolg führen.

Oben genannte Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen: