X. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Namensänderungsbehörde:
Zur Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf Namensänderung werden personenbezogene Daten erhoben. Die Verarbeitung dient ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Ihre Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 buchst. e) DSGVO i. V. m. folgenden Vorschriften erhoben:
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
- Erste Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (FamÄndGDV1)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Nr. 17 NamÄndVwV und sind regelmäßig vom Antragsteller zu beschaffen. Ohne die verlangten Unterlagen ist die Bearbeitung nicht möglich und kann auch nicht zum Erfolg führen.
Oben genannte Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen: