Antrag auf Änderung von Vornamen

1. Person, deren Vorname(n) geändert werden soll(en):

Gesetzlicher Vertreter (bei einer beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Person)


Bestehende Ehe


2. Beteiligte (Familienangehörige)

(Ehegatte - Eltern - Stiefeltern - Pflegeeltern - Vater eines nicht ehelichen Kindes)

 

3. Es sind

 

4. Begründung des Antrags

5. Folgende Unterlagen sind beigefügt:

a,

Nachweis der Staatsangehörigkeit:

(Hierfür genügt

aa,

bei einem Deutschen

in der Regel eine Bescheinigung der Meldebehörde, der Personalausweis oder der Reisepass; im Zweifelsfalle ist ein Staatsangehörigkeitsausweis oder ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher beizufügen;

bb,

bei einem Staatenlosen

ein Reiseausweis nach Art. 28 des Übereinkommens vom über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder ein Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz;

cc,

bei einem heimatlosen Ausländer und bei Asylberechtigten ein Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz;

dd,

bei einem ausländischen Flüchtling der Reiseausweis nach Art. 28 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

b, 

Nachweis des Wohnsitzes

(Ist der Antragsteller im Geltungsbereich des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wohnhaft, genügt eine Bescheinigung der für die Wohnung des Antragstellers zuständigen Meldebehörde, bei mehreren Wohnungen der Meldebehörde der Hauptwohnung; ferner Angabe, wo der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung seinen Wohnsitz, bei Fehlen eines solchen einen Aufenthaltsort oder eine gewerbliche Niederlassung gehabt hat.)

c, 

Nachweis des Personenstandes

(Beglaubigte Abschriften des Geburtseintrages des Antragstellers und aller Personen, auf die sich die beglaubigte Abschrift des Geburteneintrages erstrecken soll; war oder ist der Antragsteller verheiratet, so ist außer der beglaubigten Abschrift seines Geburtseintrages auch eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder falls ein Familienbuch nicht geführt wird, eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrags beizufügen. Im Ausnahmefall können kirchliche oder andere beweiskräftige Bescheinigungen beigefügt werden.)

d, 

Führungszeugnis

(Für Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist ein Führungszeugnis nach § 28 des Bundeszentralregistergesetzes beizufügen.)

e, 

Nachweis der Berechtigung oder des Verbotes der Führung der ehemaligen Adelsbezeichnung durch den früheren Heimatstaat

(Gilt nur für Anträge auf Wiederherstellung des früher geführten Namens mit einer durch den früheren Heimatstaat verbotenen Adelsbezeichnung für einen Antragsteller, der die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem 01.01.1919 erworben hat.)

f,

Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

(Wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird. )

g,

Ergebnis der Anhörung des Vormundschaftsgerichts

(Wenn der Antrag für einen beschränkt geschäftsfähigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, gestellt wird und eine gerichtliche Genehmigung erforderlich ist.)

h,

Nachweis des Einkommens

(z.B. Arbeitgeberbescheinigungen.)

Über die Bestimmungen für die Erhebung von Verwaltungsgebühren und die Höhe der Gebühren für die beantragte Änderung des - der Vornamen(s) bin ich belehrt worden.

- Ich stelle den Antrag als

X. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Namensänderungsbehörde:

Zur Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf Namensänderung werden personenbezogene Daten erhoben. Die Verarbeitung dient ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Ihre Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 buchst. e) DSGVO i. V. m. folgenden Vorschriften erhoben:

  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
  • Erste Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (FamÄndGDV1)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Nr. 17 NamÄndVwV und sind regelmäßig vom Antragsteller zu beschaffen. Ohne die verlangten Unterlagen ist die Bearbeitung nicht möglich und kann auch nicht zum Erfolg führen.

Oben genannte Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen: