Antrag auf einen Zuschuss für Mehrwegwindeln für Kleinkinder

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Geburtsurkunde
  • Kaufbelege

Hinweise:

  1. Eine Antragstellung ist bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich, allerdings muss der Antrag für einen vollen Anspruch bei Neugeborenen spätestens bis zur Vollendung des zweiten Lebensmonats des Kindes bei den Gemeinden oder beim Landratsamt eingegangen sein. Bei späterer Beantragung erfolgt die Kostenbeteiligung anteilig.                            
  2. Antragsteller/in und Kind müssen jeweils mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf gemeldet sein.
  3. Der Anspruchsberechtigte erhält pro angeschafftem Ausstattungspaket einen Zuschuss von einem Drittel der Anschaffungskosten, maximal jedoch in Höhe von 48,00 Euro.
  4. Die Gewährung eines Mehrwegwindel-Zuschusses schließt die Genehmigung von kostenlosen Windelsäcken aus und umgekehrt. Erhaltene Gutscheine sind im Original an das Landratsamt zurückzusenden.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Windelsäcke zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e i. V. m. Abs. 3 DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie auf unserer Homepage unter dem Link https://www.landkreis-schwandorf/Quicknavigation/Datenschutz/ lesen. Alternativ erhalten Sie diese auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Ihre persönlichen Daten

Damit der Zuschuss nach Prüfung Ihrer Angaben überwiesen werden kann, geben Sie hier bitte die Bankverbindung an.

Angaben zum Kind

Das Landratsamt Schwandorf gewährt für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Kaufsumme, max. 48 Euro pro Kind. Bitte vergessen Sie nicht, die Kassenbelege oder unterschriebenen Quittungen beizufügen.