Antrag zur Abwasserbeseitigung für Kleinkläranlagen (Art. 70 BayWG)

Bürgerkonto

 

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Wenn Sie kein Bürgerkonto habe oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Ihre persönlichen Daten
Lage
Beschreibung des Vorhabens:

Für die Abwasserbeseitigung des genannten Vorhabens wird eine beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beantragt.

 

Der nachstehend aufgeführte anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft

hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag bei.

 

Es ist beabsichtigt, die Abwasserbeseitigungsanlage entsprechend dem Gutachten des privaten Sachverständigen zu errichten und zu betreiben.

Anlagen

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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 8 Abs. 1 WHG i. V. m.  Art. 70 BayWG und Art. 6 Abs.1 Buchstaben c und e DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.