Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Gaststätten mit Alkoholausschank gemäß § 2 des Gaststättengesetzes (GastG)

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

 

Wenn Sie kein Bürgerkonto habe oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Was möchten Sie beantragen?


1. Angaben zur Person

Bei juristischen Personen

Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten 3 Jahren

3. Persönliche Verhältnisse Antragsteller / Antragstellerin
4. Angaben über den Betrieb
5. Befristete Erlaubnis nach § 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 GastG
6. Vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG (nur bei Fortführung)
7. Anzahl und Lage der Betriebsräume
6. Erforderliche Unterlagen

Information zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Kreisverwaltungsbehörde - Hinweise gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des §§ 2, 9, 11 des Gaststättengesetzes die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

 

Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:

  • an die örtliche Gemeindeverwaltung
  • an das Finanzamt Schwandorf
  • an die zuständige Polizeidienststelle
  • an die Kriminalpolizei Amberg
  • an die Integrierte Leitstelle Amberg (ILS)
  • an das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder
Ihre Erklärung

Wie geht es weiter?

 

Der Antrag wird zur Stellungnahme an die Gemeinde des Betriebssitzes weitergeleitet.

Nach Abgabe der Stellungnahme geht der Antrag beim Landratsamt Schwandorf ein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt dort etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden. 

 

Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 - 6 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

 

Bitte legen Sie das unterschriebene Formular Ihrer Betriebssitzgemeinde zur Stellungnahme vor.

Stellungnahme der Gemeinde