Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer

gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Hinweis auf zwingende benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung (Versteigerergewerbe) werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:

 

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörde; ist eine juristische Person Antragsteller, so ist das Führungszeugnis des/der gesetzlichen Vertreter/-s zu beantragen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden; ist eine juristische Person Antragsteller, so ist das Führungszeugnis des/der gesetzlichen Vertreter/-s zu beantragen 
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (nur bei jur. Personen)
  • Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal/Schuldnerverzeichnis
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts (Amtsgericht), dass weder ein Insolvenzverfahren anhängig noch eine Eintragung gemäß § 26 Absatz 2 InsO (Abweisung mangels Masse) im Schuldnerverzeichnis vorhanden ist

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

 

Wenn Sie kein Bürgerkonto habe oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Ihre persönlichen Daten
Wohnorte der letzten 5 Jahre
Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH, als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG oder KG oder als Inhaber eines Einzelhandelsunternehmens in den letzten 5 Jahren
Angaben zum Betrieb

Betriebsleiter/in

Angaben zur Zuverlässigkeit und notwendige Unterlagen

Hinweis:

Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Gewerbetreibenden, bei juristischen Personen auf die juristische Person und auf alle gesetzlichen Vertreter.

Information zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Kreisverwaltungsbehörde - Hinweise gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des § 34 b der Gewerbeordnung die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

 

Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:

 

  • an die Industrie- und Handelskammer
  • an das Amtsgericht Schwandorf - Vollstreckungsgericht -
  • an das Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht
  • an die örtliche Gemeindeverwaltung
  • an das Finanzamt Schwandorf
Ihre Erklärung