Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10 – 12 Jahren

Notwendige Unterlagen: 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Bestätigung alleiniges bzw. gemeinsames Sorgerecht
  • ärztliches Attest
  • Bestätigung des Schützenvereins

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

 

Wenn Sie kein Bürgerkonto habe oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Ihre Bürgerkontodaten
Bitte machen Sie folgende Angaben:
Einzelerlaubnis pro Kind
Angaben zum Schützenverein

Die fachkundige Anleitung und die entsprechende Unterweisung wird durch folgenden Schützenverein gewährleistet:

Anlagen

Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen  Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Verarbeitung und Entscheidung Ihres Antrags zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

 

Die erhobenen Daten werden an 

  • an die örtliche Sichherheitsbehörde (Gemeinde)
  • an die Polizei
  • an die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
  • an die Zentralstelle der Justiz und
  • an das nationale Waffenregister weitergeleitet

 

Erklärung