Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
vom Sonntagsfahrverbot
und Ferienfahrverbot für LKW

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

  • Fracht und Begleitpapiere, mit Kraftfahrzeug-/Anhängerschein (Kopie) zum Nachweis der Mindestmotorleistung
  • für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis der Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen  auf Lastkraftwagen
  • Nur für Dauergenehmigung:
    Nachweis der Dringlichkeit durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
  • Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist.

Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Ihre persönlichen Daten
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Angaben zum Transportfahrzeug

Anhänger / Auflieger

Angaben zur Beförderung

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:

für die Zeit von

bis

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor

Hinweis gemäß Art. 15 Bayer. Datenschutzgesetz:

Die Datenerhebung erfolgt auf Grund § 30 Abs. 3 StVO bzw. § 4 Abs. 1 FerienreiseVO.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an verkehrswesen@lra-sad.de