Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche (nichtöffentlich oder öffentlich) mit Auswirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

  • Streckenskizze
  • Lageplan des Veranstaltungsortes
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto

Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist.

Sie können das Formular aber online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.

Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Veranstaltung

Anlagen

Veranstaltererklärung

Erklärung

Hinsichtlich der von mir/uns beantragten Veranstaltung

erkläre ich Folgendes:

 

  1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw. dem Art. 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) darstellt und ich als Erlaubnisinhaber alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
  2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
  3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten.
  4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an verkehrswesen@lra-sad.de.